Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tanja Dobrzanski Eventmanagement

 

Hausboot KM746 Düsseldorf
T. Dobrzanski Eventmanagement
Fischerstraße 47
40477 Düsseldorf

Tel. +49 (0) 172 255 5784
tanja.dobrzanski@gmx.de
www.hausboot-duesseldorf.de

 

 

§1 Vertragsschluss

Verträge sind nur dann verbindlich, wenn die Annahme von T. Dobrzanski Eventmanagement (im folgenden Veranstalterin genannt) schriftlich bestätigt wird. Die Bestätigung, für die es keine besondere Form bedarf, erfolgt durch Übersendung einer Rechnung mit einer Anzahlungsaufforderung von mindestens 30% des Gesamtrechnungsbetrages, welche ohne Abzug sofort zahlbar ist. Die Restsumme des Gesamtrechnungsbetrages ist spätestens 10 Tage vor dem Event ohne Abzug zahlbar.

 

 

§2 Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Zahlungen sind in Bar oder durch Überweisung, ohne Abzug zu leisten. Die KOsten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber.
  2. Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
  3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist die Veranstalterin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die gesamte Vergütung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit zu verlangen.
  4. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

 

 

§3 Rücktritt

Tritt der Auftraggeber vor der Veranstaltung von dem Vertrag zurück, so werden seitens der Veranstalterin folgende Stornogebühren erhoben.

 

30% des  Gesamtrechnungsbetrages bis sechs Monate vor der Veranstaltung

50% des Gesamtrechnungsbetrages ab sechs bis drei Monate vor der Veranstaltung

70% des Gesamtrechnungsbetrages ab drei Monate bis 4 Wochen vor der Veranstaltung

100% des Gesamtrechnungsbetrages ab 4 Wochen vor der Veranstaltung

 

 

§4 Reklamationen

Reklamationen und Mängelrügen bedürfen unbedingt der Schriftform und müssen der Veranstalterin innerhalb 10 Tagen nach der Veranstaltung vorliegen.

 

 

§5 Höhere Gewalt

Ereignisse höhere Gewalt berechtigen die Veranstalterin, die Veranstaltung oder Teile der Veranstaltung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Veranstaltungsorten oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, kann der Vertrag seitens der Veranstalterin aufgehoben werden.

 

 

§6 Krankheitsbedingter Ausfall von Künstlern, Guides und sonstigen Maßnahmen

Bei krankheitsbedingtem Ausfall eines Künstlers bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung, verpflichtet sich die Veranstalterin, einen Ersatz zu bestellen. Sofern es der Veranstalterin nicht gelingt, Ersatz für den erkrankten Künstler zu finden, wird das auf den Künstler entfallende Honorar umgehend an den Auftragsgeber erstattet.

 

 

§7 Schadenzuführung durch Teilnehmer der Veranstaltung

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Personal, den Künstlern und Gegenständen der Veranstaltungsorten von Seiten der Teilnehmer kein Schaden zugeführt wird.

Sämtliche Kosten, die durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt immer auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden der Teilnehmer.

 

 

§8 Schweigepflicht

Der Inhalt des Vertrages unterliegt der Schweigepflicht und darf nicht an dritte weitergegeben werden. Insbesondere gilt dies bei der Vermittlung von Künstlern. Zuwiderhandlungen gegen diesen Punkt ziehen eine Zahlungsverpflichtung in Höhe der vereinbarten Gage nach sich.

Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

 

 

§9 Konzeption und Angeboterstellung

Die von der Veranstalterin vorgelegten Konzepte sind ihr geistiges Eigentum und dürfen ohne ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – umgesetzt werden. Wird ein Veranstaltungsort oder Künstler seitens der Veranstalterin angeboten und der Kunde/Auftragsgeber nimmt, unter Umgehung der Veranstalterin, direkten Kontakt zu dem Veranstaltungsort oder Künstler auf und es kommt zu einem Vertrag zwischen beiden Parteien, so behält sich die Veranstalterin das Recht vor, eine Vermittlungspauschale in Höhe von 20% der Mietkosten des Veranstaltungsortes oder des Künstlerhonorars zu erheben.

 

 

§10 GEMA – KSK Gebühr

Sofern nicht anders dokumentiert, übernimmt der Auftraggeber eventuell anfallende GEMA Gebühren sowie den Anteil an der Künstlersozialkasse.

 

 

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

 

§12 Haftungsausschluss

Jegliche Haftung gleich welcher Art durch die Veranstalterin, deren Erfüllungsgehilfen, gegenüber den Teilnehmern und deren Arbeitsgeber, insbesondere für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, gleich welcher Art und welches Rechtsgrundes ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

 

§13 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

Düsseldorf, 01.07.2016